FINMA passt Meldepflicht für Stimmrechtsberechtigte an
Dienstag, Februar 14, 2017
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA passt die Meldepflichtregeln für nach freiem Ermessen delegierte Stimmrechte in der Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA an. Neu ist bei delegierten Stimmrechten diejenige Person meldepflichtig, die auch tatsächlich über die Stimmrechtsausübung entscheidet. Alternativ kann die Meldepflicht durch eine beherrschende Person für von ihr beherrschte Einheiten konsolidiert erfüllt werden.