FINMA-Aufsichtsmitteilung 01/2017 zum Finanzmarktinfrastrukturgesetz: Fristen betreffend Pflichten zum Austausch von Sicherheiten
Am 1. Januar 2017 traten bestimmte Risikominderungspflichten für OTC-Derivatgeschäfte in Kraft (Pflichten zur rechtzeitigen Bestätigung, Portfolioabstimmung, Streitbeilegung, Portfoliokompression und Bewertung; vgl. Art. 131 Abs. 1 und 2 FinfraV).
Zudem hat die Europäische Union ihre Regeln betreffend den Austausch von Sicherheiten am 15. Dezember 2016 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht, weshalb die FINMA in dieser Aufsichtsmitteilung näher über die zeitliche Umsetzung der schweizerischen Regeln zum Austausch von Sicherheiten informiert.
Im Übrigen wird die FINMA, wie bereits in der Aufsichtsmitteilung 01/2016 angekündigt, zu gegebener Zeit über die Bewilligungen und Anerkennungen von Transaktionsregistern, den Entscheid über eine definitive Gleichwertigkeitsanerkennung der europäischen Regeln und die Einführung einer Abrechnungspflicht informieren.