Aktualisierung der Vorschriften für Finanzinstrument-Märkte: MiFID 2

Donnerstag, Juni 30, 2016

Eine Richtlinie und eine Verordnung zur Verschiebung des Geltungsbeginns von MiFID II und MiFIR um ein Jahr wurden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geltungsbeginn ist somit der 3. Januar 2018. Das Datum, bis zu dem die Mitgliedstaaten MiFID II umsetzen müssen, wurde auf den 3. Juli 2017 verschoben. Darüber hinaus haben sich die Mitgesetzgeber auf einige begrenzte inhaltliche Änderungen in MiFID II und MiFIR geeinigt, insbesondere was die Vorhandelstransparenzanforderungen im Hinblick auf Transaktionspakete, die Erweiterung der Ausnahme für Personen, die für eigene Rechnung Handel mit Finanzinstrumenten treiben, sowie die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften betrifft.