Folgen der GwG-Unterstellung
Eine GwG-Unterstellung von Investmentgesellschaften und Asset Managern hat zur Folge, dass von diesen die Sorgfaltspflichten des Geldwäschereigesetzes umgesetzt und eingehalten werden müssen. Die SRO SVIG nimmt die GwG-Aufsicht über Investmentgesellschaften und Asset Manager nach deren Aufnahme wahr, indem sie diese betreffend der Umsetzung und Einhaltung der Sorgfaltspflichten gemäss ihren Reglementarien überwacht. Die Überwachung erfolgt durch eine üblicherweise jährlich stattfindende GwG-Prüfung durch eine externe Prüfgesellschaft. Ausserdem konkretisiert die SRO SVIG die Pflichten von angeschlossenen Investmentgesellschaften und Asset Managern und stellt diesen gewisse standardisierte Formulare für deren administrative Entlastung zur Verfügung.