Aktuelles

Freitag, März 1, 2013

Am 1. März 2013 ist die Teilrevision des Kollektivanlagengesetzes und der Kollektivanlagenverordnung in Kraft getreten:

Dabei wurde insbesondere der Begriff des Vertriebs neu geregelt, alle Vermögensverwalter von kollektiven Kapitalanlagen wurden neu dem Gesetz unterstellt und die Anforderungen an die Depotbanken wurden erhöht.
Auf den 1. Juni 2013 werden die Kategorien der qualifizierten Anleger geändert: die Definition der vermögenden Privatperson ändert, vermögende Privatpersonen werden ein schriftliches opting-in machen müssen, um als qualifizierter Anleger zu gelten, und Vermögensverwaltungskunden können ein schriftliches opting-out erklären, um nicht mehr als qualifizierte Anleger zu gelten.
Ab dem 1. Januar 2014 wird eine schriftliche Protokollierungspflicht im Rahmen von allen Vertriebstätigkeiten durch alle KAG-Bewilligungsträger gelten.

Mittwoch, Februar 27, 2013

Bundesrat eröffnet zwei Vernehmlassungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und für erweiterte Sorgfaltspflichten im Steuerbereich:

Einerseits sollen die revidierten internationalen Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung umgesetzt werden. Anderseits soll mit erweiterten Sorgfaltspflichten verhindert werden, dass Finanzintermediäre in der Schweiz unversteuerte Gelder entgegennehmen.

Montag, Februar 18, 2013

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat den Hearingbericht zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) veröffentlicht:

Am 28. März 2012 beauftragte der Bundesrat das EFD, unter Mitwirkung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) und der FINMA die Projekt-arbeiten zur Erarbeitung der gesetzlichen Grundlagen zur Schaffung einer sektorenübergreifenden Regulierung von Finanzprodukten und -dienstleistungen und deren Vertrieb aufzunehmen und dem Bundesrat bis Herbst 2013 einen Vernehmlassungsentwurf vorzulegen. Durch die neuen Vorschriften soll der Kundenschutz auf dem Schweizer Finanzmarkt gestärkt und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes gefördert werden. Ferner sollen für alle Marktteilnehmer die gleichen Voraussetzungen geschaffen werden. Mit einem solchen „Level Playing Field“ können Verzerrungen im Wettbewerb zwischen den Anbietern verringert werden.

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