Aktuelles
Der Bundesrat setzt FATCA-Gesetz in Kraft
Nachdem das FATCA-Abkommen am 2. Juni 2014 in Kraft getreten ist, hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, das vom Eidgenössischen Parlament genehmigte FATCA-Gesetz auf den 30. Juni 2014 in Kraft zu setzen. Damit können schweizerische Finanzinstitute die neue FATCA-Regelung für US-Personen erleichtert umsetzen. Die weltweite Umsetzung von FATCA beginnt am 1. Juli 2014.
FINMA anerkennt die neue SFAMA-RL für den Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen als Mindeststandard im Sinne des FINMA-Rundschreibens 2008/10 vom 20. November 2008.
OGAW V-Richtlinie
Das Europäische Parlament möchte die OGAW-Richtlinie in folgenden Punkten anpassen
(OGAW V):
- Verstärkte Regulierung der Vergütungspolitik und -praxis bei Verwaltungsgesellschaften
- Vereinheitlichung der Regeln zu Zulassung, Tätigkeit und Haftung von Depotbanken
- Vereinheitlichung der aufsichtsrechtlichen Eingriffsbefugnisse und Sanktionen insbesondere gegenüber Verwaltungsgesellschaften, Depotbanken und verantwortlichen natürlichen Personen
PRIIPs: EU-Verordnung "Packaged Retail and Insurance-based Investment Products"
Vertreter des EU-Parlaments, des Rates und der EU-Kommission haben sich heute in den Verhandlungen zur Verordnung zu PRIIPs (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) abschliessend geeinigt.
Künftig sollen Verbraucher in der EU für alle verpackten Finanzprodukte wie Investmentfonds, kapitalbildende Lebensversicherungen und Zertifikate ein einheitliches Informationsblatt nach dem Vorbild des Key Investor Document (KID) erhalten. Letzteres ist für Publikumsfonds durch die OGAW-Richtlinie bereits seit Mitte 2011 vorgeschrieben. Die Informationen für die Anleger umfassen die wichtigsten Merkmale der jeweiligen Produkte, insbesondere deren Risiken und Kosten. Mit der Anwendung von PRIIPs auf alle verpackten Finanzprodukte wird eine Lücke im Verbraucherschutz geschlossen.
SBVg - Richtlinien über die Protokollierungspflicht nach Art. 24 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG)
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Finanzmarktinfrastrukturgesetz
Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zum Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) eröffnet. Mit dem Gesetz wird die Regulierung der Finanzmarktinfrastrukturen und des Handels mit Derivaten an die Entwicklungen des Marktes und an internationale Vorgaben angepasst. Dadurch werden die Stabilität und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz nachhaltig gestärkt. Die Vernehmlassung dauert bis 31. März 2014.
FINMA-Rundschreiben "Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen" tritt in Kraft
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat das Rundschreiben "Öffentliche Werbung kollektive Kapitalanlagen" einer Totalrevision unterzogen. Hauptziel ist es, den Begriff des "Vertriebs von kollektiven Kapitalanlagen" zu konkretisieren. Das Rundschreiben wird damit an die seit dem 1. März 2013 geltenden Bestimmungen des revidierten Kollektivanlagengesetzes und der Kollektivanlagenverordnung angepasst. Es tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft und ersetzt das bisher geltende Rundschreiben (FINMA-RS 2008/8) vollständig.
KAG, KKV und KKV-FINMA nun in der Systematischen Rechtssammlung des Bundes auf englisch verfügbar
Die SFAMA war im Frühjahr mit der Bundeskanzlei übereingekommen, die bestehenden inoffiziellen Englischübersetzungen des Kollektivanlagenrechts in die Systematische Rechtssammlung des Bundes (Classified Compilation of Federal Legislation) zu übernehmen. Die drei Erlasse CISA, CISO und CISO-FINMA stehen nun nachgeführt und aggregiert online zur Verfügung.
Anhörung zum FINMA-Rundschreiben "Vertrieb kollektive Kapitalanlagen":
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA unterzieht ihr Rundschreiben "Öffentliche Werbung kollektive Kapitalanlagen" einer Totalrevision und startet hierzu eine Anhörung. Das Rundschreiben wird neu den Titel tragen: "Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen". Es berücksichtigt die am 1. März 2013 in Kraft getretenen Revisionen des Kollektivanlagengesetzes (KAG) und der Kollektivanlagenverordnung (KKV).