OGAW V-Richtlinie

Dienstag, April 15, 2014

Das Europäische Parlament möchte die OGAW-Richtlinie in folgenden Punkten anpassen
(OGAW V):

  • Verstärkte Regulierung der Vergütungspolitik und -praxis bei Verwaltungsgesellschaften
  • Vereinheitlichung der Regeln zu Zulassung, Tätigkeit und Haftung von Depotbanken
  • Vereinheitlichung der aufsichtsrechtlichen Eingriffsbefugnisse und Sanktionen insbesondere gegenüber Verwaltungsgesellschaften, Depotbanken und verantwortlichen natürlichen Personen