Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Finanzdienstleistungs-gesetz (FIDLEG) und zum Finanzinstitutsgesetz (FINIG):
Der Bundesrat hat am 27. Juni 2014 die Vernehmlassung zum neuen Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und zum neuen Finanzinstitutsgesetz (FINIG) eröffnet. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 17. Oktober 2014.
Beide Vorlagen sehen weitreichende Neuerungen vor: Das FINIG regelt die Anforderungen an die Tätigkeit von Finanzinstituten. Das FIDLEG legt die Anforderungen für die getreue, sorgfältige und transparente Erbringung von Finanzdienstleistungen fest und regelt das Anbieten von Finanzinstrumenten und die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche der Kundinnen und Kunden von Finanzdienstleistern. Zudem regelt das FIDLEG die Organisation und die Zulassung von der Registrierungsstelle für Kundenberaterinnen und -berater, Prüfstellen für Prospekte und Ombudsstellen.