OGAW V-Richtlinie
Dienstag, April 15, 2014
Das Europäische Parlament möchte die OGAW-Richtlinie in folgenden Punkten anpassen
(OGAW V):
- Verstärkte Regulierung der Vergütungspolitik und -praxis bei Verwaltungsgesellschaften
- Vereinheitlichung der Regeln zu Zulassung, Tätigkeit und Haftung von Depotbanken
- Vereinheitlichung der aufsichtsrechtlichen Eingriffsbefugnisse und Sanktionen insbesondere gegenüber Verwaltungsgesellschaften, Depotbanken und verantwortlichen natürlichen Personen